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   OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/2006, 2 U 19/06   

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https://dejure.org/2006,7911
OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/2006, 2 U 19/06 (https://dejure.org/2006,7911)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.06.2006 - 2 U 19/2006, 2 U 19/06 (https://dejure.org/2006,7911)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 2 U 19/2006, 2 U 19/06 (https://dejure.org/2006,7911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    Organhaftung im Wettbewerbsrecht

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Klage gegen den Verlagsgeschäftsführer wegen rechtswidrigen Artikels erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deliktische Haftung von natürlichen Personen mit Organstellung für Wettbewerbsverstöße; Voraussetzungen für eine persönliche Verantwortung des Geschäftsführers; Voraussetzungen für die Eigenhaftung des Organs einer juristischen Person

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 1 S. 1
    Inanspruchnahme des Organs einer juristischen Person wegen Wettbewerbsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2007, 219
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Die persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person für eine von dieser begangene wettbewerbswidrige Handlung setzt voraus, dass die natürliche Person entweder die Wettbewerbshandlung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt, sie aber pflichtwidrig nicht verhindert hat (wie BGH GRUR 1986, 248 - "Sporthosen" - und GRUR 1986, 252 - Sportschuhe").

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bereits das Landgericht mit Recht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, kommt eine Eigenhaftung des Organs einer juristischen Person für von dieser begangene Wettbewerbsverstöße nur in Betracht, wenn die natürliche Person entweder die Rechtsverletzung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat (Bundesgerichtshof, Urteile vom 26. September 1985 - I ZR 86/83 - GRUR 1986, 248, 251 = NJW 1987, 127, 129 - "Sporthosen"- und I ZR 85/83 - GRUR 1986, 252, 253 -"Sportschuhe").

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 85/83

    "Sportschuhe"; Schutzumfang eines Kennzeichens

    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Die persönliche Haftung des Organs einer juristischen Person für eine von dieser begangene wettbewerbswidrige Handlung setzt voraus, dass die natürliche Person entweder die Wettbewerbshandlung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt, sie aber pflichtwidrig nicht verhindert hat (wie BGH GRUR 1986, 248 - "Sporthosen" - und GRUR 1986, 252 - Sportschuhe").

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bereits das Landgericht mit Recht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat und von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, kommt eine Eigenhaftung des Organs einer juristischen Person für von dieser begangene Wettbewerbsverstöße nur in Betracht, wenn die natürliche Person entweder die Rechtsverletzung selbst begangen oder diejenige eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat (Bundesgerichtshof, Urteile vom 26. September 1985 - I ZR 86/83 - GRUR 1986, 248, 251 = NJW 1987, 127, 129 - "Sporthosen"- und I ZR 85/83 - GRUR 1986, 252, 253 -"Sportschuhe").

  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 272/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Umfang der

    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Im Übrigen gilt nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 272/75 - NJW 1977, 626, 627 ganz allgemein, dass eine etwaige presserechtliche Verantwortlichkeit für eine zivilrechtliche Haftung unerheblich ist.
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Die dortigen Ausführungen zur Wettbewerbsgemäßheit dieses Beitrages dienten erkennbar gleichfalls der Rechtsverteidigung (siehe BGH, GRUR 2001, 1174, 1175 "Berühmungsaufgabe").
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Erstinstanzlich hat der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1956 - I ZR 199/55 - GRUR 1956, 342 - "Underberg" - geltend gemacht, es müsse angesichts des großen Umfangs der redaktionellen Beiträge vom 16. April 2005 (sieben großformatige Zeitungsseiten) davon ausgegangen werden, dass der Kläger als Geschäftsführer des Zeitungsverlages diese vor der Veröffentlichung zur Kenntnis genommen und um die Wettbewerbswidrigkeit wissend deren Inhalt gebilligt habe.
  • LG Bremen, 12.01.2006 - 12 O 327/05
    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    das Urteil des Landgerichts Bremen - 12 O 327/05 - vom 12.01.2006, zugestellt am 15.01.2006, abzuändern,.
  • LG Düsseldorf, 03.05.1995 - 12 O 97/95
    Auszug aus OLG Bremen, 22.06.2006 - 2 U 19/06
    Die Wettbewerbsverstöße in der Ausgabe vom 12.02.2005 waren gegenüber der Verlag R. GmbH & Co. KG Gegenstand des Verfügungsverfahrens vor dem Landgericht Bremen zu 12 O 97/95 und führten zu einer einstweiligen Verfügung, welche die dortige Antragsgegnerin als für sie materiellrechtlich verbindlich ausdrücklich anerkannte und auf Rechtsbehelfe verzichtete.
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